- Die Aktualität von Schulungen und E-Learning-Modulen, sie müssen den aktuellen Anforderungen der Regelwerke entsprechen). Infraserv Höchst stellt dies durch regelmäßige Überarbeitung der Schulungsunterlagen und der E-Learning-Module durch kompetente Mitarbeiter von Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sicher.
- Die Durchführung aller erforderlichen (durch deutsche Regelwerke vorgegebenen) Unterweisungen für die Mitarbeiter. Bei Bedarf unterstützt Infraserv bei der Erarbeitung des Schulungsbedarfs sowie des Schulungsplans
- Die komplette Dokumentation der Teilnehmer von Präsenz- und E-Learning-Schulungen. Sie wird im Falle von Ermittlungen nach Unfällen ggf. durch die Behörden überprüft
- Für E-Learning die Erfüllung der Anforderungen nach BGR A1, Punkt 2.3.1
Revisionssicherheit, z. B. Risikomanagement im Sinne des KontraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), erfordert insbesondere die Punkte 1 bis 3.
Übersetzungen sind in zahlreiche Sprachen möglich.
Schulungen können über Internet und Intranet abgerufen werden. Es ist aber auch möglich, Einzel-PCs, die nicht an das Netzwerk angeschlossen sind, für Schulungen zu nutzen und zeitweise die Daten an das Hauptsystem zu überspielen.
Die Datenübergabe ist über die sogenannte Standard-SCORM-Schnittstelle möglich.
Eine Schnittstelle zu SAP ist grundsätzlich möglich.
Für die Übertragung von Personaldaten von SAP zu ZEUS oder Schulungsdaten von ZEUS zu SAP stehen auch alternative Lösungen zur Verfügung.
Aufgrund der in ZEUS enthaltenen personenbezogenen Daten ist ein Formblatt im Verfahrensverzeichnis nach BDSG zu führen.
Das Datenschutzgesetz sieht vor, dass jedes Unternehmen, das ZEUS einsetzt oder auch als Auftraggeber für ZEUS fungiert, eine entsprechendes Formblatt im eigenen Verfahrensverzeichnis für die eigenen Mitarbeiter führt.
Die Pflicht zur Unterweisung von Beschäftigten wird im Arbeitsschutzrechtrecht im Gesetz, mehreren Verordnungen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln gefordert:
Im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Mutterschutzverordnung sowie in BGR A1.
Eine gesetzliche Forderung zur mündlichen Unterweisung besteht nach der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und der Gentechniksicherheitsverordnung.
Beispiel § 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung:
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der für die Tätigkeit
mit dem gefährlichen Stoff / den gefährlichen Stoffen zu erstellende (schriftliche) Betriebsanweisung
über die auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden
Hinweis: im Rahmen von ZEUS können auch mündliche Schulungen optimal in das Gesamtsystem integriert werden.
In der berufsgenossenschaftlichen Regel „Grundsätze der Prävention“ (BGR A1) sind die Anforderungen an die Unterweisung mit elektronischen Hilfsmittteln festgelegt (siehe Literatur und Links):
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien durchzuführen.
Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass- die Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
- eine Verständnisprüfung
und - ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich sind.
Fazit:
Unterweisungen
durch E-Learning-Module sind sinnvoll und sollten da eingesetzt werden, wo der Beschäftigte sich mit
einem Thema in angemessener Zeit während der Arbeitszeit auseinandersetzen kann. Als Ansprechpartner
kann der betriebliche Vorgesetzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit fungieren.
Unterweisungen beruhen auf arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und vermitteln Grundkenntnisse (gesetzliche Anforderungen siehe oben).
Sicherheitsschulungen sind als eine Weiterbildung / Qualifizierung zu verstehen.